Der Bundesgerichtshof hat in einem am 15.Dezember 2009 verkündeten Urteil (Az: XI ZR 45/09) die Rechte von Bankkunden bei Kreditverträgen gestärkt. Banken müssen bei Abschluss eines Kredites mit Restschuldversicherung umfangreich über die Wechselwirkung und Widerrufsmöglichkeiten informieren. Unterlassen sie dies, können die Kunden in den meisten Fällen jederzeit den Vertrag kündigen. Bei einem Kredit mit Restschuldversicherung springt die Versicherung beispielsweise ein, wenn der Kreditnehmer dauerhaft erkrankt und daher nciht mehr arbeiten kann. Dabei wird der Preis der Versicherung auf den Kreditbetrag aufgeschlagen. Dieser wird aber unmittelbar an die Versicherung ausgezahlt. Der BGH entschied nun, dass Kredit- und Versicherungsvertrag in solchen Fällen "eine wirtschaftliche Einheit" und daher rechtlich als so genanntes verbundenes Geschäft gelten. Daher muss die Bank den Kunden hinsichtlich beider Verträge aufklären. Geschieht dies nicht, können die Verbraucher jederzeit kündigen.
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BGH stärkt Rechte der Verbraucher bei Kreditverträgen
@ Mittwoch, 16. Dez, 2009 – 11:47:00
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